Brandlastermittlung nach DIN 18230
Brandlastermittlung nach DIN 18230
Mit dem Ziel, die erforderlichen brandschutztechnischen Anforderungen für Industriebauten möglichst exakt entsprechend den spezifischen Bedingungen vor Ort festzulegen, ist in der Industriebaurichtlinie ein Verfahren verankert, dass u.a. auf der Grundlage der tatsächlichen Brandlasten basiert.
In diesem Verfahren wird einem Brand zunächst eine äquivalente Branddauer in Abhängigkeit der tatsächlichen Brandlasten sowie der Rauch- und Wärmeabführungen über die Gebäudehülle bzw. deren Öffnungen errechnet. Aus dieser äquivalenten Branddauer wird unter Berücksichtigung verschiedener Beiwerte die erforderliche Feuerwiderstandsdauer ermittelt.
Durch dieses individuelle Nachweisverfahren können die Anforderungen individuell auf die spezifischen baulichen und nutzungstechnischen Randbedingungen abgestimmt werden, was üblicherweise zu einer Reduzierung der Feuerwiderstandsdauer führt.
Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass eine Veränderung an den Randbedingungen der Planung zu einem erneuten rechnerischen Nachweis führt. Dies gilt insbesondere bei einer Erhöhung der Brandlasten.
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