Neue Rechtsvorschriften
Sonderbauverordnung SBauVO Hier wurden die bisherigen Sonderbauvorschriften zusammengefasst. Die ehemalige Hochhausverordnung von 1984 wurde grundlegend überarbeitet und entspricht in weiten Teilen der Muster-Hochhausverordnung von 2008. Die SBauVO gliedert sich wie folgt: Teil 1 - Versammlungsstätten; Teil 2 - Beherbergungsstätten; Teil 3 - Verkaufsstätten; Teil 4 - Hochhäuser; Teil 5 - Garagen; Teil 6 - Betriebsräume für elektrische Anlagen; Teil 7 - Schlussvorschriften;
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Entwurf einer Richtlinie für Betreuungseinrichtungen Nachdem die Krankenhausbauverordnung von 1974 vor kurzem außer Kraft gesetzt wurde, erarbeitet eine Arbeitsgruppe bei Ministerium in NRW eine neue Richtlinie die im Speziellen bei Betreuungseinrichtungen angewendet werden soll. Hierzu gehören Altenpflegeheime und ähnliche Eirichtungen zur Pflege und Betreuung von Personen, wahrscheinlich sogar Kindergärten. Hier haben wir für Sie den aktuellen Fassung bereitgestellt.
07-2010:
Nach Aussage von Hr. Rübel, MBV wird aufgrund von Einsprüchen zum Entwurf eine erneute Überarbeitung und Notifizierung durch die EU erforderlich. Daher wird das Papier vorerst nicht rechtskräftig.
05-2011:
Die aktualisierte Richtlinie trägt den aktuellen Stand vom 11.05.2011.
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Prüf-Verordnung NRW Die bisherige Technische Prüfverordnung wurde Anfang 2010 durch die Prüf-Verordnung NRW abgelöst. Die Verordnung wurde grundlegend überarbeitet. Der bisherige Sachkundige für techn. Anlagen ist entfallen. Weiterhin haben sich die Prüffristen und Prüfintervalle geändert. Die techn. Sachverständigen werden ab sofort als Prüfsachverständige bezeichnet.
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